Tel.: 03998 209616 von 8:00 bis 16:00 Kontakt  

Durch das seit 2017 geltende zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II im SGB) können Pflegebedürftige noch besser individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Versorgungsleistungen erhalten, die somit stärker die alltägliche Selbständigkeit fördern. Abhängig von der Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1-5) können zusätzlichen Leistungen zur Betreuung und Aktivierung an Anspruch genommen werden, was den Bedürftigen und Angehörigen zugute kommt. Das bezieht sich hauptsächlich auf stationäre Unterbringung. Aber durch den sogenannten Entlastungsbetrag, der im §45b SGB XI geregelt ist, können auch häuslich pflegende Angehörige monatlich 131€ (Stand 04/2025) beanspruchen. 

Für folgende Aktivitäten können Pflegebedürftige uns in Anspruch nehmen

  • Mobilisierung, Spaziergänge oder Ausflüge
  • Beweglichkeitsübungen und Tanzen
  • Kreative oder handwerkliche Tätigkeiten, Basteln und Malen
  • gemeinsame leichte Gartenarbeit
  • Erinnerungsalben anfertigen oder Fotoalben anschauen
  • Musizieren, Musik hören, singen
  • Kochen und backen
  • Gesellschaftsspiele wie Karten- oder Brettspiele
  • Lesen und Vorlesen
  • Besuch kultureller oder Sportveranstaltungen
  • Besuch von Gottesdiensten oder Friedhöfen
  • Anwesenheit einer Betreuungskraft
    • um Sicherheit und Orientierung zu vermitteln,
    • Vereinsamungsgefühle zu verhindern
    • sowie Ängste zu nehmen

Zusätzliche Betreuungsleistung von Pflegebedürftigen speziell in häuslicher Pflege - Entlastungsangebote speziell für pflegende Angehörige

  • Einkaufen oder Begleitung beim Einkaufen
  • Begleitung zu Arztbesuchen
  • Einbindung von Pflegebegleitern
  • Reinigung der Wohnung
  • Unterstützung bei der Wäschepflege
  • Betreuung von Personen mit Demenz
  • stundenweise Tagesbetreuung
  • spezielle Angebote zur Mobilisierung
  • Unterstützung bei der Alltagsgestaltung
Niedrigschwellige Betreuung gemeinsame-Computernutzung 1000x640
Niedrigschwellige Betreuung Gesellschaftspiele 1000x640
Niedrigschwellige Betreuung Vorlesen Albenansicht 1000x640

 

Niedrigschwellige Betreuung Grabpflege Friedhofbesuche Gedenken 1000x640
Niedrigschwellige Betreuung gemeinsam Einkaufen und Spazieren 1000x640
Niedrigschwellige Betreuung Gemeinsam Spazierengehen Mobilität 1000x640

 

Finanzierung:

Niedrigschwellige Betreuungsleistungen können über den sogenannten Entlastungsbetrag finanziert werden, der Pflegebedürftigen mit Pflegegrad zusteht. Zusätzlich können Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden.

Beantragung der Niedrigschwelligen Betreuungsleistungen

Egal ob stationäre oder häusliche Unterbringung - die leistungsberechtigten Pflegeempfänger müssen einen eigenen, persönlichen Antrag stellen. Dazu werden auf den Seiten der Pflege-/Krankenkassen Antragsformulare zum Download angeboten.

Bei häuslicher Pflege muss kein gesonderter Antrag auf zusätzliche Betreuungsleistungen gestellt werden, weil diese Leistungen prinzipiell jeder pflegebedürftigen Person ab Pflegegrad 1 zusteht.

Da es zweckgebundene Erstattungszahlungen sind, müssen für alle bewilligten und erbrachten Leistungen Belege (Rechnungen/Quittungen) eingereicht werden.

Lassen Sie sich unverbindlich und vertraulich beraten - lernen Sie unser Unterstützungsangebot kennen.

Rufen Sie uns an 03998 209616
täglich von 8:00 - 16:00 oder nach Vereinbarung.
Schreiben Sie eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..
Nutzen Sie unser Kontaktformular.

In diesen Regionen können wir für Sie tätig werden:

Wir betreuen Klienten in eigenem Wohnraum in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald sowie in den Städte und deren Umgebungen: Loitz, Tutow, Jarmen, Demmin, Malchin, Altentreptow und Stavenhagen.