Kennen Sie das?
Ihr Kind sagt zum Beispiel:
»Ich kann nicht malen.«
»Puzzeln mag ich nicht.«
»Immer bin ich der Letzte.«
»Keiner spielt mit mir.«
Dann wenden Sie sich an uns!
Wir beraten Sie kostenlos, unverbindlich und vertraulich
- bei Ihnen zu Hause, in der Kita oder Sie kommen nach Absprache zu uns.
Ihre Ansprechpartnerin für den Geschäftsbereich Frühförderung
ist Fr. Sabine Scheel (Ausbildungsabschluss: BA Soziale Arbeit)
Wir sind:
Kreative, engagierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen der Frühförderung der Firma Vision- »Hilfe zur Selbsthilfe« gemeinnützige GmbH und sind im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte / Vorpommern-Greifswald (konkret im gesamten ehemaligen Landkreis Demmin) tätig.
Was ist Frühförderung?
Frühförderung ist ein Angebot von Hilfen für Kinder, die entwicklungsverzögert, behindert oder von Behinderung bedroht sind. Wenn Sie Fragen haben oder sich Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen, unterstützen wir Sie gern.
- Für wen gibt es Frühförderung?
- Für Kinder von der Geburt bis zum Schuleintritt
- Wie oft erfolgt die Frühförderung?
- Je nach Bewilligung in der Regel 1-2 mal wöchentlich
- Wo findet Frühförderung statt?
- Nach Absprache mit Ihnen in der Kindertagesstätte, bei der Tagesmutter, in unseren Räumlichkeiten in Demmin oder Malchin, in der Häuslichkeit
Wir bieten:
- Eine umfassende Diagnostik
- Einen individuellen Förderplan für Ihr Kind
- Elternberatung/Elternanleitung
- Eine kindgerechte, ganzheitliche, spielerische Förderung zur Entwicklungsanregung in den Bereichen:
- Kommunikation und Sprache
- Denken/vorschulische Kompetenzen
- Ausdauer und Konzentration
- Sozialverhalten
- Spiel
- Wahrnehmung
- Fein- und Grobmotorik
- Selbstständigkeit
Hier können wir helfen:
- Frühförderung Kinder
- Frühförderung für Kinder mit Behinderung
- Individuelle Förderung
- Förderung von Kindern mit Entwicklungsverzögerung
- Sprachförderung
- Unterstützung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen
- Frühförderung bei Autismus
- Frühförderung bei Trisomie 21
- Bindungsförderung
- Entwicklungsdiagnostik
- Sprachdiagnostik
- Wahrnehmungsförderung
- Elternberatung und -anleitung
- Linkshändertestung und -beratung
Hinweise zur Antragstellung heilpädagogischer Frühförderung:
Leistungen der Heilpädagogischen Frühförderung ergeben sich aus dem SGB IX § 113 Abs. 2 Nr. 3 sowie SGB IX §79. Auf diese Leistungen besteht ein Rechtsanspruch, insofern die Vorgaben der entsprechenden Paragraphen erfüllt sind. Ob die Vorgaben erfüllt sind, entscheidet letztendlich der Amtsarzt und das Sozialamt des jeweiligen Landkreises. Das Antragsverfahren auf Heilpädagogische Frühförderung unterscheidet sich entsprechend der Landkreise. Prinzipiell kann ein Antrag auf Frühförderung formlos beim Sozialamt des Landkreises gestellt werden. In diesem Fall übersendet das Sozialamt das entsprechende Antragsformular. Da es im Allgemeinen mehrere Erbringer heilpädagogischer Leistungen gibt, haben die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten ein sogenanntes "Wunsch- und Wahlrecht" (SGB IX §8). Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welche Einrichtung die heilpädagogischen Leistungen erbringen soll. Um das Antragsverfahren abzukürzen, besteht die Möglichkeit, die Anträge hier herunterzuladen und an das Sozialamt ausgefüllt zu senden.
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Antrag auf Fruehfoerderung komprimiert1.07 MB10.03.2025
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Antrag auf Fruehfoerderung unkomprimiert2.82 MB10.03.2025
Landkreis Vorpommerns-Greifwald - Antrag auf Fruehfoerderung0.44 MB05.04.2025