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Veranstaltung Persönliches Budget Drucken

Inhaltsverzeichnis des Beitrags

  1. Veranstaltung Persönliches Budget (angezeigt)
  2. Kontaktdaten ABiMV
  3. Downloads
  4. Bilder der Veranstaltung

 

 

 

Am 20.09.2011 fand im Veranstaltungsraum des Hanseufers in Demmin eine Informationsveranstaltung zum Thema: „Das Trägerübergreifende Persönliche Budget“ statt. Referent war Herr Schad vom Allgemeinen Behindertenverband in Mecklenburg-Vorpommern e.V., aus Neubrandenburg.

Seit vielen Jahren arbeitet er intensiv in dem Projekt „Selbstbestimmtes Leben mit eigener Assistenz“.

Der Erhalt von Leistungen über das „Persönliche Budget“ ist seit dem 01.07.2001 möglich. Allerdings gab es damals noch keinen Rechtsanspruch. Um Erfahrungen mit den neuen Möglichkeiten zu sammeln fanden von 2004 bis 2007 in verschiedenen Bundesländern Modellprojekte statt. Nach deren Auswertung wurde im SGB IX § 17 Abs. 2-4 der Rechtsanspruch, zum 01.01.2008, festgeschrieben. Verantwortlich für die Umsetzung der Regelungen zum „Persönlichen Budget“ sind verschiedene Leistungsträger wie die Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung und Rentenversicherung, die öffentliche Jugendhilfe, das Sozialamt, die Kriegsopferversorgung usw..

Schon diese Aufzählung macht deutlich, wie umfangreich die Thematik ist und das alle Vereinbarungen konkret auf den individuellen Einzelfall abgestimmt sein müssen. Der generelle Ablauf ist aber immer gleich:

  • einen Leistungsträger aussuchen und den Antrag stellen
  • der Leistungsträger wird dadurch zum Beauftragten und tritt, bei Notwendigkeit, mit weiteren Leistungsträgern in Verbindung
  • Abstimmen der Bedarfe
  • Abschluss einer Zielvereinbarung die von beiden Seiten unterschrieben werden muss
  • Erstellung des Bescheides mit einer Laufzeit zwischen 6 und 24 Monaten

 

In den Ausführungen von Herrn Schad wurde deutlich, dass gerade in der Phase der Abstimmung der Bedarfe die Hilfe der Beratungsstelle besonders wichtig ist.

Denn die konkrete Formulierung bereitet oft größere Schwierigkeiten für die Betroffenen. Aber gerade nach der konkreten Formulierung des Bedarfs richtet sich die Höhe des „Persönlichen Budgets“!

 

Konkret soll mit dem „Persönliche Budget“ für die benachteiligten Menschen unter anderem erreicht werden:

 

  • Eigenständiges Wohnen
  • persönliche Entscheidung über die finanziellen Mittel
  • Teilnahme am Arbeitsleben
  • persönliche Auswahl und Einsatz der Assistenten
  • Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben
  • Unabhängige Gestaltung des Tagesablaufes

 

Im Anschluss an den Vortrag von Herrn Schad gab es zahlreiche Fragen zum Thema. Einige konnten gleich andere wurden und werden im persönlichen Kontakt geklärt. Deutlich wurde, dass das Thema „Persönliches Budget“ für mögliche Antragsteller als auch für die zuständigen Behörden noch relativ neu ist und weiter bekannt gemacht werden muss.

 

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