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Ambulant Betreutes Wohnen - Hilfsangebot für Menschen

Das Ambulant Betreute Wohnen gemäß §67 SGB XII versteht sich als ein Hilfsangebot für Menschen, bei denen verschiedene Problemlagen, insbesondere solche psychosozialer Natur sich so miteinander verzahnen, dass sie als Problembündel auftreten . Diese „Menschen in Mehrfachproblemlagen“ sind oftmals schwer erreichbar und schwer in das bestehende Hilfesystem zu integrieren.
Als Diplom Sozialpädagogin der VISION „Hilfe zur Selbsthilfe“ UG bin ich mit der Aufgabe betraut worden, diesen Personenkreis bei der Bearbeitung seiner Probleme in seiner Alltagswelt durch ein, gemäß den Hilfeerfordernissen, befristetes Hilfeangebot zu unterstützen und den Isolierungstendenzen dieser Menschen entgegen zu wirken.

Ziel ist es, die Menschen im Rahmen des individuell Möglichen in einem befristeten Bewilligungszeitraum wieder in die Lage zu versetzen, ihre persönlichen Belange und Aufgaben wieder eigenständig klären zu können oder eben auch einen Anschluss an das bestehende Hilfesystem zu erleichtern.
Die sozialen Schwierigkeiten sollen beseitigt, gemildert oder ihre Verschlimmerung verhütet werden.

Je nach Erfordernissen der Situation der Klienten sind die konkret angebotenen Hilfen u.a. folgender Art:

Der Hilfebedarf wird zügig, individuell und gemeinsam im Gespräch ermittelt und entsprechend erfolgt eine individuelle, lösungs-und lebensweltoriente Hilfeplanung, die eine Art roten Faden für die gemeinsam zu lösenden Aufgaben darstellt. Die Hilfe wird auf der Grundlage einer freiwilligen Entscheidung der BürgerInnen und eines Antrages an das zuständige Sozialamt geleistet (bei der Antragstellung ist das Ambulant Betreute Wohnen behilflich). Das Sozialamt des Landkreises Demmin ist Kostenträger und gleichzeitig wichtiger und verlässlicher Partner. Es begleitet diese Arbeit fachkundig und engagiert.

Die Arbeit kann ohne lange vorangehendes Antragsverfahren beginnen, da ein Anspruch nach dem zugrunde liegenden SGB ab dem Datum der Antragstellung besteht, sofern der Anspruch berechtigt ist und somit Aussicht auf eine Bewilligung besteht. Die Hilfebeziehung kann von beiden Partnern im Hilfeprozess zu jedem Zeitpunkt aufgekündigt werden, wenn die Bereitschaft zur Fortsetzung nicht mehr besteht.

Das Ambulant Betreute Wohnen ist ein überwiegend aufsuchendes Hilfsangebot, das intensiven (i.d.R. einmal wöchentlich) und kontinuierlichen Einzelkontakt im Landkreis Demmin als Hausbesuchsdienst anbietet. Es lebt von unerlässlicher Zusammenarbeit mit vielen Partnern in der Lebenswelt der Bürgerinnen und Bürger, die dies Hilfsangebot für sich beanspruchen. Es versteht sich als eine Form der Betreuung, die zunächst Lasten mit trägt und möglichst erleichtert, aber nicht abnimmt; die auf einem Stück gemeinsamen Wegs Trainer bzw. Coach sein will, durch das Einüben alternativer Lösungswege unter Berücksichtigung bestehender Stärken und Potentiale, mit dem Ziel der Ablösung zu mehr Selbstsicherheit und Eigenständigkeit im sozialen Umfeld.

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